Impressum

Verantwortlich:

Roland Rugullis Malerbetrieb

Roland Rugullis Malermeister

Holstenstraße 19

22767 Hamburg

 

Kontakt

Telefon: 040 318 076 26

Telefax: Auf Anfrage

E-Mail: RolandRugullis@t-online.de

Registereintrag

Eintragung im Handelsregister

Nein

 

Aufsichtsbehörde

Handwerkskammer Hamburg

Holstenwall 12

20355 Hamburg

 

Eingetragen in der Handwerksrolle -als Malermeister-

 

 

AGB´s

der Firma Roland Rugullis Malermeister

 

§ 1 Vertragsgrundlage - Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie finden keine Anwendung beim der Vergabe nach VOB/A. Diese AGB`s gelten im Geschäftsverkehr mit privaten -§13 BGB- und gewerblichen Kunden. Die AGB und die VOB Teil C - ATV werden bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil. Die VOB regelt die Vorschriften für die fachgerechte Ausführung.

 

§ 2 Angebot - Preise Angebotspreise haben eine Gültigkeit von 4 Wochen ab dem Angebotsdatum. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 0,75 %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in entsprechendem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85% je 1% Lohnkostenänderung. Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des Auftragnehmers erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.

 

§ 3 Witterungsbedingungen - Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.

 

§ 4 Vergütung - Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungszugang fällig. Skonto muss gesondert und ausdrücklich vereinbart sein.

 

§ 5 Gewährleistung - Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und ist die Frist, innerhalb dieser Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr. Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet dieser nicht. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt besonders für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind. Es gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt: - 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen). 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B.Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen

 

§ 6 Aufrechnungsverbot - Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt - Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab.

 

§ 8 Abnahme - Der Aufragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Die Abnahme erfolgt nach den Richtlinien zur visuellen Beurteilung von beschichteten Oberflächen -Rili-Ofl des Arbeitskreises der Sachverständigen im Maler- und Lackiererhandwerks.

 

§ 9 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung Bei einem Pauschalpreisvertrag -Alle Maße sind Fußleistenmaße, Aussparungen und Öffnungen wurden übermessen- erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m² (bei Bodenflächen von 0,5 m²) übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 15 cm Höhe. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer können detailliertere Aufmaßregeln durch Vereinbarung der jeweils einschlägigen ATV VOB/B-Norm zugrunde legen. Diese Vereinbarung muss schriftlich erfolgen.

 

§ 10 Widerrufsbelehrung für private Endverbraucher. Sie als Kunde -wenn sie Endverbraucher sind- haben das Recht, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag 14 Tage zu widerrufen. Um die Widerruf auszuüben, müssen Sie uns per Mail: RolandRugullis@t-online.de) oder mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax und E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens innerhalb vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf diesen Vertrages bei uns eingegangen ist. Wir als Auftragnehmer haben das Recht, die bis dahin erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen und vergütet zu bekommen. Andere Art der Lieferung: Sonderanfertigung Angemischte Farbe für den Auftrag Sondermustertapeten usw. ggf. Sind die Positionen markiert. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die gelieferten Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesendet haben, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.

 

§ 11 Sonstiges Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sollte eine der vorstehenden Regelungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Hinweis nach §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Roland Rugullis Malermeister wird nicht in einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VS BG teilnehmen, da Sie hierfür nicht verpflichtet ist. Wir schlichten bei der Handwerkskammer Hamburg als Organ des öffentlichen Rechts.